Der Autor untersucht die Frage, ob der Freistellungsanspruch von Mitgliedern einer Betriebsratskörperschaft gemäß § 117 ArbVG auf mehrere Mitglieder derart aufgeteilt werden kann, dass sich zB zwei Betriebsräte einen Freistellungsanspruch „teilen“, indem jedes Betriebsratsmitglied zur Hälfte dienstfrei gestellt ist.