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Anscheinsvollmacht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/302RdW 2001, 277 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 1016 ABGB, § 1029 ABGB

Unabdingbare Voraussetzung für einen Vertragsschluss aufgrund einer Anscheinsvollmacht ist, dass dem Dritten schon bei Geschäftsabschluss das den Rechtsschein auslösende Verhalten des Vertretenen bekannt war.

OGH 15.11.2000, 3 Ob 52/00v

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