§ 4 EStG, § 20 EStG, § 32 EStG
Wiederkehrende Bezüge sind gem § 29 Z 1 EStG 1988 nicht steuerpflichtig, wenn sie freiwillig erbracht werden. Andererseits stellen wiederkehrende Bezüge, die aus betrieblichen Gründen an einen ehemaligen Betriebsinhaber oder seine Witwe als nachträgliche Versorgungsleistung nach seinem Ausscheiden geleistet werden, nachträgliche betriebliche Einkünfte dar, die gem § 32 Z 2 EStG 1988 als solche auch beim Rechtsnachfolger zu erfassen sind.