Über den Ausweis von Rechnungsabgrenzungsposten herrscht im Steuerrecht einhellige Meinung: Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten zwingend auszuweisen, während es bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG dem Steuerpflichtigen freistehe, einen Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Diese Freiheit überzeugt jedoch nicht.