§ 27 Z 1 AngG, § 32 AngG
1. Für die Frage der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, ob das (Gesamt-)Verhalten des AN nach den gewöhnlichen Anschauungen, sohin objektiv die Befürchtung erweckt, dass dienstliche Interessen des AG künftig gefährdet sind.