§ 2 Abs 1a GlBG , § 2a Abs 7 GlBG
§ 46 Abs 1 ASGG
1. Gem § 2a Abs 7 GlBG besteht auch die Ersatzpflicht eines vom AG verschiedenen Belästigers.
2. Die Bemessung des immateriellen Schadens hat sich im Rahmen der sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätze zu halten, wobei der Gesetzgeber dem Richter lediglich im unteren Bereich die sonst immer von den Umständen des Einzelfalls geprägte Bewertung vorgegeben hat.