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Das neue Aktienoptionengesetz:Gesellschaftsrechtliche Änderungen für die Einräumung von Stock Options

WirtschaftsrechtWilma DehnRdW 2001/223RdW 2001, 194 Heft 4 v. 15.4.2001

Nachdem mit dem Kapitalmarktoffensivegesetz (KMOG), BGBl I 2001/2, steuerliche Erleichterungen für Aktienoptionen geschaffen wurden, beseitigt das Aktienoptionengesetz (AOG)1)1) Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden, RV 485 BlgNR XXI. GP. Ihm liegt ein von Univ.-Prof. Dr. P. Doralt, Univ.-Prof. Dr. S. Kalss und Mag. C. Diregger ausgearbeiteter Entwurf zugrunde. gesellschaftsrechtliche Hindernisse für deren Einräumung und Ausübung. Es soll mit 1. 5. 2001 in Kraft treten.

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