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Kein Anspruch gemäß § 1042 ABGB im zweipersonalen Verhältnis

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/160RdW 2001, 145 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 904 ABGB, § 918 ABGB, § 921 ABGB, § 1042 ABGB, § 1295 ff ABGB, § 1418 ABGB

Ist die Leistungsfrist oder der Leistungstermin nicht anderweitig bestimmt, so tritt die Fälligkeit der Leistungsverpflichtung erst mit der Aufforderung zur Erbringung der Leistung durch den Gläubiger ein.

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