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Rückersatz von Prozesskosten zwischen Solidarschuldnern

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/158RdW 2001, 143 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 896 ABGB, § 1037 ABGB, § 1295 ff ABGB

Hat der Regressverpflichtete gegenüber dem Regressberechtigten eine Vertragsverletzung begangen, so kann der Prozesskostenaufwand unter dem Titel des Schadenersatzes verlangt werden.

OGH 09.11.2000, 2 Ob 256/00m

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