Die Einschränkung der Beweismittel für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes auf das Parteienvorbringen (Betroffene und Bürgermeister) erscheint verfassungswidrig (Aufhebungsantrag des VwGH A 2000/21, 22).
Die Einschränkung der Beweismittel für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes auf das Parteienvorbringen (Betroffene und Bürgermeister) erscheint verfassungswidrig (Aufhebungsantrag des VwGH A 2000/21, 22).