Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurde die Verordnungsermächtigung für die verpflichtende gemeinsame Versteuerung (§ 47 Abs 4 EStG) auch auf Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen, inländische Pensionskassen und Körperschaften öffentlichen Rechts erweitert. Ebenso kann bei Auszahlung von Unfallrenten durch die genannten Rechtsträger eine gemeinsame Versteuerung verordnet werden.