Mit der Verordnung vom 22. 12. 2000, BGBl II 2001/54, wurde die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung für die Jahre 2001 bis 2005 neu geregelt. Die neue Pauschalierungsverordnung unterscheidet sich von der bis einschließlich 2000 in Geltung gestandenen im Wesentlichen in folgenden Punkten:
Sämtliche bisherigen Schilling-Wertbeträge werden in Euro ausgedrückt.