§ 39 UmgrStG
Es besteht kein Zweifel, dass eine wirtschaftlich begründete Doppelumgründungsmaßnahme (Erlangung der vom Handelsgesetzgeber unmittelbar für Einbringungen nicht vorgesehene Gesamtrechtsnachfolge) auf einen Stichtag keine steuerlichen Bedenken auslöst und im Hinblick auf den Einsatz eines Umgründungsplanes iSd § 39 UmgrStG ertragsteuerlich auch auf denselben Stichtag bezogen werden kann.