vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigung bei einem mehrheitlich an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer DB-pflichtig

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/136RdW 2001, 127 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 41 FLAG

Bei Einkünften gem § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG handelt es sich eindeutig um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Hiebei ist es unerheblich, dass der Gesetzgeber in § 41 Abs 3 FLAG diese Einkünfte als Arbeitslöhne definiert, die zur Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag gehören.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!