Beim VfGH ist derzeit ein Bescheidbeschwerdeverfahren anhängig, in dem die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte auf die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tagesgeldern als Reiseaufwand (§§ 4, 16 EStG) einerseits bzw Dienstreiseersatz (§ 26 EStG) andererseits gestützt wird. Das Verfahren könnte weitreichende Folgen haben.