§ 8 Abs 1 APSG
1. Ist dem AN die Beendigungsabsicht des AG schon bekannt, ist in der Erklärung des AG, „Wir haben unser Versprechen gehalten und melden deshalb A (AN) wie ausgemacht mit 31. 10. 1996 ab“, eine auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung zu erblicken.