§ 7 Abs 1 AngG
Der Geschäftszweig des AG iSd § 7 Abs 1 AngG umfasst nur die tatsächlich von ihm geführte Warenart oder entfaltete Tätigkeit.
OGH 02.03.2000, 9 Ob A 8/00t
§ 7 Abs 1 AngG
Der Geschäftszweig des AG iSd § 7 Abs 1 AngG umfasst nur die tatsächlich von ihm geführte Warenart oder entfaltete Tätigkeit.
OGH 02.03.2000, 9 Ob A 8/00t