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Leitender Angestellter - Verjährung bei erschlichenen Gehaltszahlungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/112RdW 2001, 106 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 1431 ABGB, § 1486 Z 5 ABGB, § 1489 ABGB
§ 6 Abs 1 AngG
§ 1 Abs 2 Z 8 AZG

1. Ein auf § 1431 ABGB gestützter Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zu viel gezahltem Arbeitsentgelt verjährt in analoger Anwendung des § 1486 Z 5 ABGB nach drei Jahren.

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