§ 1 UWG
§ 37 Abs 2 Fall 1 AngG
§ 5 Abs 1 GewO, § 94 Z 38 GewO, § 339 Abs 3 Z 4 GewO, § 340 Abs 4 GewO
1. Verletzt jemand die Anmeldungspflicht für die Ausübung eines freien Gewerbes, liegt hierin kein Verstoß gegen § 1 UWG.
2. Der ehemalige AG kann sich nicht auf die Verletzung der Konkurrenzklausel durch den ehemaligen AN berufen, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung erfolgt ist und sich dieser hiebei nicht auf einen durch schuldhaftes Verhalten begründeten Anlass berufen hat; dass der ehemalige AN die Auflösung des Dienstverhältnisses selbst angestrebt hat, vermag daran nichts zu ändern.