Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es zulässig ist, wenn eine Gesellschaft die Kosten ihrer Bewertung selbst trägt. Fraglich könnte dies wegen des Verbots der Einlagenrückgewähr sein.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es zulässig ist, wenn eine Gesellschaft die Kosten ihrer Bewertung selbst trägt. Fraglich könnte dies wegen des Verbots der Einlagenrückgewähr sein.