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Einbringungsfähigkeit eines Mitunternehmeranteiles - Substanzbeteiligung erforderlich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/65RdW 2001, 63 Heft 1 v. 15.1.2001

§ 12 UmgrStG

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteiles iSd § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG setzt nach ho Auffassung das Vorliegen einer Substanzbeteiligung voraus. Dies entspricht der schon bisher zu Art II UmgrStG vertretenen Auffassung, dass die Umwandlung einer Komplementär-GmbH nur dann unter das Umgründungssteuergesetz fällt, wenn die GmbH eine Substanzbeteiligung an der KG besitzt und nicht nur bloßer Arbeitsgesellschafter ist.

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