§ 863 ABGB
Wenn neben den fixen auch variable Gehaltsbestandteile durch Jahre hindurch immer in dem Monat abgerechnet und ausgezahlt wurden, in welchem sie auch angefallen sind, ist dadurch eine Betriebsübung entstanden, die Bestandteil der Einzelverträge geworden ist und einem einseitigen Abgehen davon durch den AG entgegensteht.