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Zuständigkeit der Handelsgerichte bei Schadenersatzklagen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/36RdW 2001, 23 Heft 1 v. 15.1.2001

§ 51 Abs 1 Z 1 JN
§ 1295 ff ABGB

Verletzt ein Kaufmann die Schutz- und Sorgfaltspflichten eines im Zuge eines Handelsgeschäftes abgeschlossenen Vertrages, so fallen die Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, sofern der Geschädigte ein in den Schutzkreis dieses Vertrages aufgenommener Dritter ist.

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