§ 1 ff AHG
§ 1 Nö Auskunftsgesetz
„Baulandbestätigungen“ sind der Sache nach schriftliche Auskünfte über Details aus dem Flächenwidmungsplan, die von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich „in Vollziehung der Gesetze“ ausgestellt werden, sodass bei Schäden infolge schuldhaft und rechtswidrig verfehlt ausgestellter Bestätigungen Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden können.