§ 879 ABGB, § 1346 ABGB
§ 25d KSchG
Die zur Inhaltskontrolle von Interzessionsgeschäften vermögensschwacher Familienangehöriger für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners entwickelten Grundsätze sind auch für Interzessionsgeschäfte zur Besicherung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers relevant. (vgl auch OGH 11.07.2000, 10 Ob 80/00p)