vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch aus Erfüllungsübernahme gegen den Übernehmer ist abtretbar

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/15RdW 2001, 12 Heft 1 v. 15.1.2001

§ 8 Abs 5 AHR
§ 914 ABGB, § 1152 ABGB, § 1393 ABGB, § 1404 ff ABGB
§ 17 Abs 1 RAO

Der Schuldner kann seinen Anspruch aus der Erfüllungsübernahme gegen den Übernehmer an seinen Gläubiger jedenfalls dann abtreten, wenn der Schuldner den Übernehmer auf Zahlung unmittelbar an den Gläubiger in Anspruch nehmen kann, was im Zweifel als vereinbart anzusehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!