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Kosten für den Aufenthalt in einem Altersheim als außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/788RdW 2001, 774 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 34 Abs 6 EStG

Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit vorliegen. Ab welcher Pflegestufe ist von einer besonderen Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit auszugehen, damit Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden?

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