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Verzicht auf Ablöse des Urlaubsanspruchs als Einlage oder verdeckte Ausschüttung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/781RdW 2001, 772 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 6 Z 14 EStG, § 27 EStG

Ergänzend zur Vorantwort (vgl RdW 2001/535) ist darauf zu verweisen, dass das Entstehen der klagbaren Forderung eines Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf Abgeltung eines verjährten Urlaubsanspruchs und der darauf folgende Verzicht gegenüber der Gesellschaft zunächst als Verfügung über diesen Anspruch zu sehen ist, die damit einen lohnsteuerpflichtigen Bezug bewirkt, wenn die Erfüllbarkeit durch die Gesellschaft gewährleistet ist. In der Folge kommt es zu der mit dem Verzicht verbundenen gesellschaftsrechtlichen Einlage, die nach Rz 2599 EStR 2000 zu beurteilen ist. Beim verzichtenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es im Zusammenhang mit dem tauschartigen Vorgang diesbezüglich zu keiner einkommensteuerrechtlichen Auswirkung, abgesehen davon, dass dem Wegfall der Forderung die „Aktivierung“ auf Beteiligung iSd § 31 EStG in Höhe des gemeinen Wertes der weggefallenen Forderung gegenübersteht. Die übernehmende Körperschaft hat zunächst die eingelegte Forderung zu aktivieren und auf Kapitalrücklage einzustellen, bei einem Gleichstand von Forderung und Verbindlichkeit lösen sich beide Positionen durch Confusio gewinnneutral auf.

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