Der VwGH hat nun für die Rechtslage der Jahre 1995 bis 1997 entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer dem Finanzamt bekannt geben musste, dass er einen gemischt genutzten Gegenstand zur Gänze dem Unternehmen zuordnen will.
Der VwGH hat nun für die Rechtslage der Jahre 1995 bis 1997 entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer dem Finanzamt bekannt geben musste, dass er einen gemischt genutzten Gegenstand zur Gänze dem Unternehmen zuordnen will.