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ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/765RdW 2001, 755 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 3a IESG

1. Es handelt sich um eine unzulässige Überwälzung des Finanzierungsrisikos für die Arbeitslöhne auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, wenn dem AN bewusst sein muss, dass er die Gegenleistung für seine Arbeit nicht vom AG, sondern vom Fonds bekommen könnte.

2. Der Umstand, dass ein AN trotz längerer Nichtzahlung des Lohnes im Unternehmen tätig bleibt und nicht versucht, sein Entgelt ernstlich einbringlich zu machen, indiziert in der Regel, dass er zumindest in Kauf nimmt, in der Folge seine offenen Lohnansprüche gegen den Fonds geltend zu machen. Dieses Verhalten stellt eine unzulässige Verlagerung des Finanzierungsrisikos auf den Fonds dar. Bei „durchschnittlichen AN“, die in keiner besonderen Nahebeziehung zum AG stehen, wird dieser Schluss üblicherweise nur aus deutlich über sechs Monaten liegenden Entgeltrückständen gezogen.

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