§ 1 Abs 1 und 3 Z 5 IESG
§ 3 AVRAG, § 6 AVRAG
§ 1445 ABGB
1. Ist eine Verkäuferin einer Tabaktrafik gleichzeitig die Ehefrau des AG und führt sie nach dessen Tod die Tabaktrafik als selbstständige Trafikantin weiter, hat sie keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) infolge Verlustes der AN-Eigenschaft und in Anbetracht der Haftungsbestimmung des § 6 Abs 1 AVRAG.