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Sicherungszession: Buchvermerk; keine Einlagenrückgewähr bei Drittgläubiger

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/744RdW 2001, 733 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 452 ABGB
§ 82 GmbHG

Es reicht bei den notwendigen Bildschirmabfragen in einer EDV-Debitorenbuchhaltung der kürzelhafte Hinweis auf die erfolgte Zession einer Forderung gegen einen Schuldner auf der ersten Seite und die dort angebrachte Verweisung auf eine Subseite - in welcher der Zessionar genannt und das Datum der Zession angegeben ist - zur Wirksamkeit des Buchvermerks aus.

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