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Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/722RdW 2001, 711 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 34 Abs 1 bis 3 EStG (LStR 1999 Rz 890)

Im Zuge einer Einkommensteuerveranlagung werden Begräbniskosten in Höhe von 75.783 S als außergewöhnliche Belastung für die Begräbnisse betreffend den Sohn und den Ehegatten der Abgabepflichtigen beantragt.

Laut Verlassenschaftsabhandlung betragen die Vermögenswerte des Nachlasses:

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