vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinsame Kontrolle und Markt -Sonderfragen der Gemeinschaftsunternehmen

WirtschaftsrechtKarin WesselyRdW 2001/658RdW 2001, 655 Heft 11 v. 15.11.2001

Gem § 41 Abs 2 KartG gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Zusammenschluss auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (so genanntes konzentratives GU). Voraussetzung für die Qualifikation als Zusammenschluss: Das GU wird von den Muttergesellschaften gemeinsam beherrscht, ist ein Vollfunktionsunternehmen, wirtschaftlich selbstständig und bringt keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der Gründerunternehmen im Verhältnis zueinander oder im Verhältnis zum GU mit sich. GU, die eines der genannten Kriterien nicht erfüllen, also etwa nur Teilfunktionsunternehmen sind, oder denen die wirtschaftliche Selbstständigkeit fehlt oder die kooperativen Charakter haben, sind nicht nach den Regeln über Zusammenschlüsse, sondern nach den Regeln über Kartelle zu untersuchen. Nicht jedes nicht-konzentrative GU stellt aber notwendigerweise eine relevante Wettbewerbsbeschränkung dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!