Art 29 Beitrittsakte
Art 234 EGV (ex Art 177)
Richtlinie 80/987/EWG
Dem EuGH werden gem Art 234 EGV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Widerspricht es den Zielen der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. 10. 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, wenn ein Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft unter Berücksichtigung der auch von der österreichischen Rsp angewandten Grundsätze über das Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen seinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld dann verliert, wenn er als Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Eintritt deren ihm erkennbarer Kreditunwürdigkeit nicht mehr bezahltes laufendes Arbeitsentgelt durch mehr als 60 Tage nicht ernsthaft einfordert und/oder wegen Vorenthaltens des Entgelts nicht vorzeitig austritt?