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Keine Pfandverschlechterung durch richterlich angeordnete Vermietung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/602RdW 2001, 589 Heft 10 v. 15.10.2001

§ 458 ABGB
§ 81 ff EheG

Die Begründung eines Mietverhältnisses an der Ehewohnung im Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu einem angemessenen Mietzins kann keinesfalls als „Vermietung zu unüblichen Konditionen“ oder als „außerhalb der ordentlichen Bewirtschaftung“ gelegen betrachtet werden.

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