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Zinsenkürzung bei fremdfinanziertem PKW über 467.000 S

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/555RdW 2000, 580 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988

Betragen die Anschaffungskosten eines PKW über 467.000 S, so werden Zinsen für die Fremdfinanzierung des PKW auch dann aliquot aus den Betriebsausgaben (Werbungskosten) ausgeschieden, wenn die Fremdmittel im Betrag von 467.000 S zur Gänze Deckung finden.

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