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Eigene Konsumationskosten eines Kriminalbeamten nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/553RdW 2000, 580 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988

Obwohl Kosten der Nahrung und der Unterkunft als Deckung der elementaren Lebensbedürfnisse die Grundlage für eine betriebliche bzw berufliche Betätigung und damit einer Einkunftserzielung darstellen, sind sie nach der Kausalitätsbegrenzung iSd § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig.

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