Die verschmelzende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Hauptgesellschafter, der eine natürliche Person ist, sowie die errichtende Umwandlung einer Personengesellschaft lösen für den/die betroffenen Gesellschafter im Hinblick auf die bisherige steuerliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ihrer Geschäftsführertätigkeit und der mit dieser Tätigkeit verbundenen Abfertigungsvereinbarungen unterschiedliche Rechtsfolgen aus, die im Folgenden für die einzelnen Umwandlungstypen dargestellt werden.