Sind beide Ehegatten berufstätig und begründet ein Ehegatte berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz, so sind die Aufwendungen für den zweiten (neuen) Wohnsitz abzugsfähig. Wird allerdings an den neuen Wohnsitz zugleich der Familienwohnsitz hinverlegt und behält der andere Ehegatte den bisherigen Familienwohnsitz als Zweitwohnsitz berufsbedingt weiter, so sind nach Auffassung des VwGH die Aufwendungen dafür nicht abzugsfähig.