§ 1 Abs 3 Z 2 IESG, § 3 Abs 3 IESG, § 17a Abs 10 IESG
1.§ 3 Abs 3 IESGidF Nov 1997 ist gem§ 17a Abs 10 IESGauf nach dem 30. 9. 1997 eröffnete Konkurse anzuwenden.
2. Gem§ 3 Abs 3 IESGist eine einzelvertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten unter Bedachtnahme auf§ 1 Abs 3 Z 2 IESGder Berechnung des Insolvenz-Ausfallgeldes insoweit zugrunde zu legen, als es sich um die Anrechnung von tatsächlich geleisteten Beschäftigungszeiten handelt und solche Zeiten nicht bereits bei früheren Beendigungsansprüchen berücksichtigt wurden.