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Zur Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Betriebsverlegung*)*) Gekürzte Fassung einer Arbeit im Rahmen des „Universitätslehrganges für Wirtschaftsjuristen“ der Rechtsakademie der Universität Salzburg.

ArbeitsrechtWolfgang GoricnikRdW 2000/519RdW 2000, 547 Heft 9 v. 15.9.2000

In Zeiten, in denen Begriffe wie Reengineering und sonstige (vorwiegend anglistische) Bezeichnungen für Umstrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen im Wirtschaftsleben in aller Munde sind, kommen im Gefolge der zunehmenden Mobilität des Kapitals natürlich auch erhöhte Mobilitätsanforderungen auf einzelne Arbeitnehmer, ja sogar ganze Belegschaften, zu. Daraus resultieren nun natürlich vielfältigste rechtliche Problematiken, allen voran (örtliche)Versetzungsproblematiken.

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