Art 4 I Z 1 AVBV
§ 149 VersVG
Besteht die schadenersatzverpflichtende Tätigkeit eines Rechtsanwalts in der Unterlassung der fristgerechten Anmeldung einer Konkursforderung nach ausländischem Recht in einem ausländischen Insolvenzverfahren, so unterliegt diese Tätigkeit dem Risikoausschluss nach Art 4 I Z 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden.