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Überweisung auf ein Sperrkonto - kein Untergang der Forderung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/477RdW 2000, 500 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 1412 ABGB

Das Wesensmerkmal einer Zahlung ist die Übergabe des geschuldeten Geldbetrages durch den Schuldner und dessen Übernahme durch den Gläubiger. Die Wirkung der Zahlung (Leistung) iSd§ 1412 ABGB, nämlich der Untergang der Forderung, tritt durch eine Überweisung auf ein Sperrkonto nicht ein, da der AN über diesen Betrag nicht sofort verfügen kann.

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