Ausländische AN haben Anspruch auf vollen Schutz nach dem MSchG.Eine einvernehmliche Auflösung bedarf nach dem MSchG zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung bzw 4 Wochen nach Beendigung des Karenzurlaubes, unabhängig davon, von wem die Initiative zur einvernehmlichen Auflösung ausgeht.