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Verletzung des wirtschaftlichen Rufs durch polizeiliche Ermittlungen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/435RdW 2000, 467 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 1330 Abs 2 ABGB
§ 1 AHG
§ 87 StPO, § 88 StPO

Ein auf die Verletzung des wirtschaftlichen Rufs gestützter Amtshaftungsanspruch bedarf als Erfolgsvoraussetzung nicht der Verwirklichung eines Kreditschädigungstatbestandes nach§ 1330 Abs 2 ABGB, weil der Schutz jenes Rufs umfassend ist und nicht nur über ihn konkretisierende Einzeltatbestände der positiven Rechtslage realisiert werden kann.

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