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Fürsorgepflicht und Datenschutz bei Weitergabe nicht anonymisierter Daten

RdW AktuellRdW 2000/426RdW 2000, 453 Heft 8 v. 15.8.2000

Die Weitergabe von persönlichen Daten nach dem Bezügebegrenzungsgesetz (BezBrG) an den Rechnungshof verstößt, auch wenn dies in nicht anonymisierter Form erfolgt, nicht gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. (OLG Wien 29.03.2000, 9 Ra 69/00h)

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