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Beginn der Teilbetriebseigenschaft für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/420RdW 2000, 450 Heft 7 v. 15.7.2000

§ 23 Abs 2 UmgrStG

Der ua in Art III und IV UmgrStG verwendete Begriff des Teilbetriebes ist nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Für das Vorliegen eines Teilbetriebes ist erforderlich

ein Betriebsteil eines Gesamtbetriebes,

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