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Ertragsteuerliche Behandlung von Verfahrenskosten

SteuerrechtClemens ThieleRdW 2000/412RdW 2000, 442 Heft 7 v. 15.7.2000

Zivilprozesse sind teuer. Jede Strafverteidigung kostet Geld. Kommen zur - ohnehin (finanziell) schmerzlichen - Verurteilung noch die Verfahrenskosten, stellt sich sehr rasch die Frage nach ihrer steuerlichen Absetzbarkeit. Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.

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