§ 2 Z 3 IESG (idF vor der Nov BGBl I 1997/107)
§ 51 Abs 3 Z 2 ASGG
Die selbstständige Tätigkeit einer Person im eigenen Betrieb ist von vornherein nicht geeignet, ihre Arbeitnehmerähnlichkeit zu begründen. Dass ihr Betrieb ein typischer Zulieferbetrieb gewesen sei, ändert daran nichts.